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| Mazda MX3 V6 US Modell https://rmimports.iphpbb3.com/forum/./70588465nx43182/zweitwagen-markenoffen-f13/mazda-mx3-v6-us-modell-t75.html |
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| Autor: | GrafKröte [ Di 7. Dez 2010, 22:29 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
Riverna hat geschrieben: Anzahl der Bremslichter, mit 5 zuviel. Waas?! Bähh... Du wirfst da grad meine Planungen über den Haufen... |
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| Autor: | Anzeige [ Di 7. Dez 2010, 22:29 ] |
| Betreff des Beitrags: | |
| Autor: | Riverna [ Di 7. Dez 2010, 23:24 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
Hör das auch zum aller ersten mal... Seh gerade die Bilder gehen nicht, darum hier nochmal: |
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| Autor: | GrafKröte [ Mi 8. Dez 2010, 11:19 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
Zitat: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler (...) (2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an - Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, - Krankenfahrstühlen, - Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und - Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist. Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung diese Maßeß nicht zuläßt, nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein. (...) (5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlußleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muß je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen. (...) (9) Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (...) Zwei sind Pflicht, dass mehr verboten sind, steht da für mein Dafürhalten nicht. Edit: Und es steht ausdrücklich drinne, dass Umrissleuchten gelb sein müssen. Also bitte alle BMWs, Porsches, Volvos, ... aus der neueren Zeit stilllegen, bitte |
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| Autor: | Riverna [ Do 9. Dez 2010, 00:58 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
So war ich auch der Meinung, werd dem Kerl mal den Wisch unter die Nase legen. Etwas bessere Bilder: Heckschürze passt finde ich sehr gut zu den Seitenschwellern, von der Höhe her fast exakt gleich. Front müsste noch ein wenig runter, dann wäre das auch gut. Freu mich schon auf den Sommer mit den 17" Felgen, wird denke ich ein sehr schönes Auto |
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| Autor: | Andreas [ Do 9. Dez 2010, 15:24 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
Gibtz dann beim Tüv en zeitlimit in dem man die Mängel beseitigt haben muss? Wollt mit dem Civic bald auch ma gediegen zum Tüv damit ich rausfind, welche 100 Sachen ich nur erneuern muss. Will halt keine Dinge umbauen, die den Tüv sowieso net jucken. Der soll mir schon sagen was er kacke findet. |
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| Autor: | Riverna [ Do 9. Dez 2010, 21:45 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
Du hast genau 1 Monatzeit um zur Nachkontrolle zu kommen, das kostet dann nochmal 5Euro. Nach diesem Monat verfällt der alte TÜV und du musst wieder die kompletten 80 Euro berappen... |
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| Autor: | GrafKröte [ Mi 15. Dez 2010, 14:45 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
Notfalls jetzt von dem die bemängelten Teile erstmal an den anderen Schrauben, zum TÜV damit und dann ggf. wieder umschrauben |
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| Autor: | Riverna [ Mi 15. Dez 2010, 14:48 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
Der schwarze hat schon alle Teile die er für den TÜV braucht. Da kommen im Grunde auch nur noch Neuteile dran... |
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| Autor: | Riverna [ Do 23. Dez 2010, 00:03 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Mazda MX3 V6 US Modell |
[quote='Riverna',index.php?page=Thread&postID=440393#post440393]Hier mal der Auszug: 122 Bremsschlauch vorne: 123 Bremsschlauch mitte und hinten: 401 Scheinwerfer: links rechts, Ausführung nicht genehmigt 410 Kennzeichenbeleuchtung: Funktion, Ausführung falsch 413 Blinker: Ausführung Farbe hinten 411 Nebelschlußleuchte: ohne funktion 409 Bremsleuchte: Anzahl 433 Batteriebefestigung /abdeckung: lose 407 Umrißleuchten / Spurhalteleuchten: seitl. Mark. L vorne Ausführung 810 Schadstoffrelevante Bauteile / Abgasanlage: Katalysator beschädigt 841 Motor / Antrieb - Ölverlust: Ölwanne. Motor 215 Lenkhilfe: Dichtheit Vorratsbehälter 812 Abgasreinigungssystem: CO zu hoch [/quote] Das größte ist geschafft, den Rest mach ich eventuell schon morgen. Dann kann der Hobel zwischen den Jahren zum TÜV und sich seine neue Plakette abholen. |
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